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<title>Pauschalreise-Urteilsleits&#228;tze</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/</link>
<description>fast t&#228;glich neue Leits&#228;tze zu Pauschalreisen</description>
<language>de</language>
<copyright>&#169; Reiserechts-Register.de (2008)</copyright>
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<title>Urteil BGH 28.10.2010 Bahnversp&#228;tung</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/urteilbgh28102010bahnverspaetung.php</link>
<description>Die Einstandspflicht eines Reiseveranstalters f&#252;r dritte Leistungserbringer h&#228;ngt auch bei dem gemeinsamen Angebot einer Flugpauschalreise mit einer Bahnanreise zum Flughafen (&quot;Rail &amp; Fly Ticket&quot;) davon ab, ob er eine von Dritten (hier der Deutschen Bahn AG) ausgef&#252;hrte Reiseleistung als eigene anbietet.</description>
<dc:date>2010-12-28</dc:date>
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<title>Abonnement Urteilstexte</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/buchung/abonnementurteilstexte.php</link>
<dc:date>2010-08-10</dc:date>
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<title>AG D&#252;sseldorf 29.12.2003 Stornierung</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/buchung/agduesseldorf29122003stornierung.php</link>
<description>1. Bei datenverarbeitender Buchung mit einem Reservierungssystem des Reiseveranstalters kommt der Vertrag sofort bei der Buchung in den externen Rechner zustande.  2. Ein unabh&#228;ngiges Reiseb&#252;ro ist nicht Erf&#252;llungsgehilfe des Reiseveranstalters, wenn es im Rahmen einer Auswahl verschiedener Veranstalter t&#228;tig wird und dabei dem Reisenden mehrere Prospekte verschiedener Anbieter vorlegt...</description>
<dc:date>2010-08-10</dc:date>
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<title>Urteil AG Duisburg 14.01.2009 Sicherheitskontroll</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/unterkunft/urteilagduisburg14012009sicherheitskontrolle.php</link>
<description>1. Sicherheitskontrollen in arabischen L&#228;ndern sind kein Reisemangel, sondern eine hinzunehmende Beeintr&#228;chtigung, die alleine der Sicherheit der G&#228;ste dient.   2. &#132;St&#228;ndiges&#147; kreisen von Hubschrauber &#252;ber dem Hotel und die Kontrolle der Ein- und Ausg&#228;nge durch schwer bewaffnete Sicherheitsleute, die sowohl Detektoranlagen einsetzen als auch die G&#228;ste tasten berechtigt zur Minderung von 37% des Reisepreises.  3. Der Reisende darf sich nicht darauf beschr&#228;nken klarzustellen, inwieweit f&#252;r ihn subjektiv ein Reisemangel vorgelegen hat. Er muss vielmehr durch Tatsachenvortrag eine objektive Nachpr&#252;fung durch das Gericht erm&#246;glichen.</description>
<dc:date>2009-10-07</dc:date>
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<title>Urteil AG Duisburg 11.10.2008 Tatsachenvortrag</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/unterkunft/urteilagduisburg11102008tatsachenvortrag.php</link>
<description>1. Schlichte Behauptungen des Reisenden wie &#132;nicht abwechslungsreiche Speisen&#147;, &#132;teilweise verschimmeltes Brot&#147; oder &#132;unh&#246;fliches Personal&#147; sind kein substantiierter Sachvortrag. Der Tatsachenvortrag eines Reisemangels muss eine objektive Nachpr&#252;fung durch das Gericht erm&#246;glichen hinsichtlich der H&#228;ufigkeit und des Umfangs des Angebots verdorbene Speisen, Beispiele f&#252;r das unh&#246;fliche Verhalten des Personals, Art und das Ausma&#223; der Verschmutzung. 2. Die Tatsache, dass das Personal keine &#132;internationale&#147; Sprache gesprochen haben soll, vermag auch keinen Reisemangel zu begr&#252;nden, da unklar ist, was eine &#132;internationale&#147; Sprache sein soll.  3. Es kann nicht erwartet werden, da&#223; Hotelpersonal in Griechenland Deutsch versteht.   4. Die Tatsache, dass Toilettenpapier in Griechenland nicht in die Toilette geworfen werden darf, stellt schon deshalb keinen Reisemangel dar, da dies wegen des geringen Wasserdrucks in s&#252;dlichen L&#228;ndern &#252;blich ist.  5. Es ist die gesetzliche (&#167; 1626 BGB) und nat&#252;rliche Pflicht einer Reisenden, ihren Sohn dahingehend zu erziehen, dass er nicht bis zur Besinnungslosigkeit Alkohol zu sich nimmt. 6. Durch den Hinweis im Reiseprospekt, dass kein Alkohol an Minderj&#228;hrige ausgeschenkt werde, &#252;bernimmt der Reiseveranstalter keine Aufsichtspflicht, denn dadurch  soll lediglich das All- Inclusive-Angebot begrenzt werden.</description>
<dc:date>2009-08-02</dc:date>
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<title>Urteil OLG Hamburg 18.04.2007 Testkauf</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/buchung/urteilolghamburg18042007testkauf.php</link>
<dc:date>2009-07-22</dc:date>
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<title>Urteil OLG Hamburg 14.08.2008 fehlendes Packeis</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/reisemaengelbeispezialreisen/urteilolghamburg14082008fehlendespackeis.php</link>
<description>1. Wird in der Katalogbeschreibung &#132;meterdicke Packeis&#147; angepriesen, das auf der durchfahrenen Route aber nicht vorhanden ist, berechtigt dieser Mangel zur Minderung des Reisepreises von 10% f&#252;r die beschriebenen Reisetage, auch wenn sich der Reiseveranstalter &#132;&#196;nderungen des Reiseverlaufs und des Programms aufgrund extremer Witterungs- und Wetterverh&#228;ltnisse&#147; ausdr&#252;cklich vorbeh&#228;lt.  2. Macht sich der Reiseveranstalter die Witterungsbedingungen durch Anpreisungen zunutze, ist er zur Durchf&#252;hrung der Reise mit dem im Prospekt beschriebenen Inhalt verpflichtet und tr&#228;gt das volle unternehmerische Risiko daf&#252;r, dass er diese Verpflichtung auch erf&#252;llen kann  3. Die Durchf&#252;hrung eines Transfers zu einem Fjord mit einem Fischkutter statt per Hubschrauber stellt keinen Mangel der Reise dar, weil es sich nur um eine unwesentliche Abweichung vom angek&#252;ndigten Reiseprogramm gehandelt hat, denn die Art des Transportmittels bei diesem Transfer hatte keine besondere Bedeutung f&#252;r den Gesamtcharakter der Reise.</description>
<dc:date>2009-07-22</dc:date>
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<title>Urteil OLG Frankfurt  08.05.2008 Zeitungsanzeigen</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/informationspflichten/urteilolgfrankfurt08052008zeitungsanzeigen.php</link>
<dc:date>2009-07-09</dc:date>
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<title>Beschluss LG M&#252;nchen I 29.08.2008  Chikungunya</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/maengelamurlaubsort/02b87b9c400955004.php</link>
<description>1. Wenn der Reisende bei Gefahr einer Chikungunya-Erkrankung keine  vertretbare und nicht &#252;berm&#228;&#223;ig aufw&#228;ndige Ma&#223;nahmen wie z.B. M&#252;ckenschutzmittel, k&#246;rperbedeckende Bekleidung und Moskitonetze vornimmt, liegt kein Fall von h&#246;herer Gewalt i.S.v. &#167; 651j BGB vor. 2. Sind in einem Urlaubsgebiet Chikungunya-Erkrankungen bereits vor Reiseantritt aufgetreten, sind Beeintr&#228;chtigungen der Reise nicht unvorhersehbar. 3. Es stellt keine Informationspflichtverletzung des Reiseveranstalters dar, wen n dieser nicht &#252;ber das allgemein bekannte Aujftreten der Chikungunya-Erkrankungen in einem Urlaubsgebiet informiert. 4. Eine &#132;erhebliche&#147; Beeintr&#228;chtigung der Reise liegt nicht vor, wen ein Urlaubsgebiet aufgrund seines tropischen Klimas grunds&#228;tzlich eine erh&#246;hte Anf&#228;lligkeit f&#252;r Erkrankungen wie das Chikungunya-Fieber aufweist.</description>
<dc:date>2009-07-06</dc:date>
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<title>Urteil OLG Brandenburg 05.09.2007  PKWBesch&#228;digung</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/vorkommnisseamurlaubsort/urteilolgbrandenburg05092007pkwbeschaedigung.php</link>
<description>1. Soweit das Hotel f&#252;r das vom Gast mitgef&#252;hrte Fahrzeug einen Stellplatz bereitstellt, beinhaltet der Beherbergungsvertrag auch mietrechtliche Elemente die zur Anwendung der Vorschriften der &#167;&#167; 535 ff. BGB f&#252;hren, was auch f&#252;r den Fall gilt, dass kein gesondertes Entgelt f&#252;r die &#220;berlassung des Stellplatzes berechnet wird. (   2. Der Fehler einer Mietsache kann auch in &#228;u&#223;eren Einwirkungen liegen und ist daher zu bejahen, wenn eine au&#223;erhalb der Mietsache befindliche Gefahrenquelle aufgrund ihrer r&#228;umlichen N&#228;he die Mietsache einer Gefahr aussetzt, bei deren Verwirklichung ein Fehler der Mietsache vorliegt, der die Tauglichkeit zum vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch aufhebt oder mindert, was z.B. bei einem vermieteten Parkplatz in unmittelbarer N&#228;he zu einem abbruchgef&#228;hrdeten Ast anzunehmen ist, wobei es bei Vertragsschluss nicht auf die Erkennbarkeit des Mangels der Mietsache ankommt, sondern ob die Ursache bereits vorlag.   3. Zum Ausschluss einer Gef&#228;hrdung der Mietsache durch schadhafte B&#228;ume geh&#246;rt eine in regelm&#228;&#223;igen Abst&#228;nden durchzuf&#252;hrende Kontrolle, wobei zun&#228;chst eine Sichtkontrolle vom Boden aus gen&#252;gt, bei der Entfernung von Totholz hingegen eingehende Untersuchungsma&#223;nahmen erforderlich sind.</description>
<dc:date>2009-07-06</dc:date>
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