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Urteile zu Pauschalreisen:
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U R T E I L E   Z U   A G B   A R B   A B B 

OLG Frankfurt 05.03.2009 Sreen Scraping


Urteil LG Frankfurt 19.02.2009 Anspruchsanmeldung


Urteil LG Frankfurt 22.01.2009 Verschuldenshaftung


Urteil LG Frankfurt 02.05.2008 AGB Stornokosten


Urteil LG Berlin 23.10.2007 Haftung für AGB




L E I T S Ä T Z E   Z U   A G B   A R B   A B B 

OLG Frankfurt 05.03.2009 Sreen Scraping 1. Die Vermittlung von Flugbeförderungen durch „Screen Scraping“ , d.h. Preissuche in Internetseiten auf das von den Kunden gewünschte Flugziel sowie die gewünschte Flugzeit, ist als solche unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden. 2. Die pauschale Behauptung, die Vermarktung von Flugtickets durch andere Unternehmen im Wege des „Screen Scrapings“ sei rechtswidrig, ist als gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG unzulässig...

   

Urteil LG Frankfurt 19.02.2009 Anspruchsanmeldung 1. Der Reiseveranstalter ist gehalten, die „Stelle“ für die Anspruchsanmeldung namentlich zu bezeichnen. 2. Wenn der Reiseveranstalter die Stelle, an die die Anmeldung zu richten ist, nicht ausdrücklich namentlich benennt, kann der Reisende eine Anspruchsanmeldung auch bei dem vermittelnden Reisebüro fristwahrend einreichen. 3. Die Information über die Pass- und Visumerfordernisse gehört in der Regel nicht zu der vom Reisebüro geschuldeten Auswahlberatung, sondern ist allein Pflicht des Reiseveranstalters bei den Verhandlungen über den gewählten Reisevertrag . Sofern sich der Reiseveranstalter zur Erfüllung dieser Pflicht des Reisebüros bedient, haftet er für dessen Verschulden. 4. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind nicht der geeignete Ort, um über solche wichtigen Umstände wie die Pass- und Visumerfordernisse zu informieren. 5. Es kann von einem Reisenden erwartet werden, die Buchungsbestätigung, insbesondere wenn sie lediglich aus zwei Seiten besteht, durchzulesen, um sie auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Ein Reisender ist nämlich gehalten, die ihm übergebenen Dokumente zur Kenntnis zu nehmen, da er davon ausgehen muss, dass die schriftlichen Angaben in der Reise- bzw. Buchungsbestätigung bedeutsam sind. Dies gilt insbesondere für übersichtlich gestaltete Schriftstücke 6. Der Reisende kann sich bei widersprüchlichen schriftlichen Angaben zu einer mündlichen Äußerung gerade nicht darauf verlassen, dass die mündliche Äußerung besser ist. Jedenfalls muss er nachfragen. Der Reisende kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass er die schriftlichen Informationen nicht zur Kenntnis genommen hat, denn hierzu ist er verpflichtet.

   

Urteil LG Frankfurt 22.01.2009 Verschuldenshaftung 1. Die Klausel Ziffer in Reise- und Zahlungsbedingungen, die eine Verkürzung vertraglicher Ansprüche des Reisenden auf 1 Jahr vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote unwirksam, da die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht, für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden kann. 2. Um zu einem inhaltlich zulässigen Klauselinhalt zu gelangen, müsste die Klausel um eine Ausnahmeregelung für die Verjährung der in § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB aufgeführten Schadensersatzansprüche ergänzt werden. 3. Fehlt ein im Prospekt zugesagtes Café, begründet das eine Minderung von 3% des Reisepreises. 4. Für den Umstand, dass es keine Animation gegeben hat, obwohl diese im Prospekt ausdrücklich. zugesagt worden ist, ist eine Minderung in Höhe von 5% angemessen. 5. Für ein zugesagtes, aber fehlendes Mittagsbuffet, ist eine Minderung von 5% angemessen

   

Urteil LG Frankfurt 02.05.2008 AGB Stornokosten Leitsatz In den AGB eines Reiseveranstalters zu den Olympischen Sommerspielen in Peking sind folgende Klauseln unwirksam: „a) Zahlungsbedingungen … Eintrittskarten müssen nach Bestätigung sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen, voll bezahlt werden. b) Zahlungsbedingungen … Bei Bestätigung der Reise ist eine Anzahlung zu leisten: 50% des Reisepreises. c) Zahlungsbedingungen … Restzahlung bis 1. 2. 2008. d) Stornokosten Reisen … Bis 31.1.2008 60% des Reisepreises, ab dem 1.2.2008 80% des Reisepreises.... u.v.a.

   

Urteil LG Berlin 23.10.2007 Haftung für AGB Der Reisevermittler als Betreiber einer Internet-Plattform kann nicht auf Unterlassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters in Anspruch genommen werden, die er lediglich veröffentlicht hat, da ihm keine Prüfungspflichten obliegen.

   


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