Startseite Stichwort-Suche Urteile zu Pauschalreisen Montrealer Übereinkommen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Luftbeförderung Bahnbeförderung Reiseversicherungen Checklisten rechtssichere Textmuster Anwalt Newsletter Sitemap1
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen (0 Artikel, 0,00 EUR) Zur Kasse gehen Ihre persönlichen Daten

Urteile zu Pauschalreisen:
Urteilssammlung


Themen:
Mängelrüge
    Adressat
    Form
    Zeitpunkt
    Entbehrlichkeit
Informationspflichten
Buchung
    Stornierung
    Kündigung
    Onlinebuchung
    Sicherungsschein
    Reisevermittler
    AGB ARB ABB
    Buchung Sonstiges
    Bahnbeförderung
    Busbeförderung
    Dienstleistungen
Reiseleitung
Flug
    Anreise
    Abflugverzögerung
    Ankunftsverspätung
    FlughafenÄnderung
    FlugzeitenÄnderung
    TransportmittelWechsel
    Annullierung
    Nichtbeförderung
    Überbuchung
    Verspätung
    Bordverpflegung
    Flugdurchführung
    Flugverlauf
    Transfer
    Sonstiges Flug
Bahnbeförderung
Busbeförderung
Schiffsbeförderung
Reisegepäck
    Verlust
    Beschädigung
    Verspätung
    Sonstiges
Unterkunft
    Abweichung
    Ersatzunterkunft
    (fehlende) Ausstattung
    Versorgungsmängel
    Verpflegung
    Hotelservice
    Infrastruktur
    Ungeziefer
    Belästigungen
    Diebstahl
    Sonstiges zur Unterkunft
Lärm
    Hotellärm
    Baulärm
    Fluglärm
    Verkehrslärm
    sonstiger Lärm
Dienstleistungen
Mängel am Urlaubsort
Vorkommnisse am Urlaubsort
    Naturereignisse
    Unfälle / Verletzungen
    Verkehrssicherungspflicht
    Terroranschläge
    Religiöse Aktivität
    Sonstige Vorkommnisse
Reisemängel bei Spezialreisen
    Glücks-Reisen Fortuna-Reisen
    Studienreise Sprachreise Jugendreisen
    Gastschulaufenthalt
    Abenteuerreisen
    Bergreisen | Skireisen | Sportreisen
    All-inclusive-Reisen
    Kreuzfahrten | Segeltörn
    Wohnmobil
    Ferienhaus | Ferienwohnung
    Gruppenreisen
Sonstiges Urteile zu Pauschalreisen


Allgemein:
Downloads
Rechtliches
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe


Urteil AG Frankfurt 21.02.2005 Überkreuz-Buchung

Ü B E R K R E U Z - B U C H U N G E N 

BUCHUNG | Überkreuz-Buchungen / Nichtantritt einzelner Flugabschnitte / Sondertarif / Allgemeine Beförderungsbedingungen / Transparenzgebot

§§ 305 Abs. 2 Nr. 2, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 3, 281, 307 Abs. 1 BGB

Leitsatz
1. Es besteht keine Verpflichtung für einen Reisenden, jedes Segment eines gebuchten Rundfluges auch anzutreten.

2. Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht berechtigt, den Rückflug auch zu stornieren, wenn der Reisende den Hinflug nicht angetreten hat. Das gilt auch für Flugscheine die zu einem Sondertarif ausgegeben werden.
3. Eine Regelung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen, dass Rückflüge im Falle der Nichtwahrnehmung der Hinflüge storniert werden können, stellt eine überraschende Klausel im Sinne des § 307 BGB dar.

AG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.02.2006


B E S T E L L E N   U N D     D O W N L O A D E N 

Bestellnummer:: 305B0602211

2,95 EUR

incl. 16% USt. siehe Versand

Download:   St.

Auf den Merkzettel.


Lesezeichen setzen
Information  Seekxl  setzt Lesezeichen  Reddit  setzt Lesezeichen  Readster  setzt Lesezeichen  Newsider  setzt Lesezeichen  lufee setzt Lesezeichen  Mr. Wong setzt Lesezeichen  Webnews  setzt Lesezeichen  Oneview  setzt Lesezeichen  linkarena setzt Lesezeichen  Folkd  setzt Lesezeichen  Netvouz  setzt Lesezeichen linksilo setzt Lesezeichen  infopirat setzt Lesezeichen  seoigg setzt Lesezeichen  Weblinkr setzt Lesezeichen  favoriten  setzt Lesezeichen



U R H E B E R R E C H T 

© Reiserechts-Register 2008 - Urteile zur Buchung, zur Stornierung von Buchungen, zur Onlinebuchung und zum Sicherungsschein


Urteil LG Berlin 03.08.2005 Kreditkartenkosten | Urteil OLG Frankfurt 16.09.2004 Einreise