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Urteile zu Pauschalreisen:
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Absurditäten im Reiserecht

G R A U S A M K E I T E N   A U S   D E M   G E R I C H T S S A A L 

Auf dieser Seite werden Urteile vorgestellt, bei denen der gesunde Menschenverstand schmunzeln oder den Kopf schütteln kann. Manchmals sind es Grausamkeiten, die dem Reisenden zugemutet werden. Gelegentlich ist es auch das Allgemeine Lebensrisiko, das den Reisenden in fernen Gefilden ereilt. Alle diese Urteile sind rechtskräftig und dienen der Fortentwicklung des Reiserechts. Es sind die Auswüchse des Rechtsstaates der die Herrschaft zum größten Teil Juristen überlassen hat.

Aber schon vor 2000 Jahren galt der Grundsatz
justitia jus non judis - Das Gericht spricht Recht keine Gerechtigkeit.

Als Heinrich I. im Büßergewand auf schneebedeckter Straße den berühmten Gang nach Canossa machte, um sich dem Papst zu unterwerfen, kam dies der Anerkennung der kirchlichen Macht der Priester über die gewählte Macht der Könige gleich. Damit begann der Beruf der Priester für viele Jahrhunderte die Macht an sich zu ziehen.

Die Unfähigkeit des Klerus, die ererbten Güter und Ländereien zu verwalten, gipfelten in der Säkularisation, der Übertragung der Kirchengüter an den Staat. Dieser bezahlte durch den Verkauf der Güter seine Schulden und zahlt seitdem den Kaufpreis der Kirchenländereien auf immerdar an den Vatikan in Form der Kirchensteuer.

Heute ist unsere Republik beherrscht vom Berufsstand der Juristen. Fast keine Entscheidung der gewählten Volksvertreter wird von den Juristen nicht geändert oder kassiert. In Extremfällen, wie dem Steuerrecht, wird in Deutschland 95% der weltweiten Literatur zum Steuerrecht produziert. Die Verrechtlichung der menschlichen Beziehungen ist eine typisch teutsche Entwicklung, die letztlich zur Abgabe der Macht an die Juristen geführt hat.

Erst wenn sich der Staat auflöst und die individuellen Beziehungen nicht mehr durch das Gewaltmonopol des Staates geregelt werden, werden Juristen die Macht über die Menschen verlieren. Bis dahin aber wollen wir an dieser Stelle die Auswüchse des Reiserechts dokumentieren. Es ist häufig zum Lachen aber manchmal zum Weinen, was da aus den Kammern des Reiserechts kommt. Aber lesen Sie selbst.

Ihr Dr. Wolf Blass


U R T E I L E   A U S   D E N   R E C H T S P R E C H U N G S K A M M E R N 

Urteil AG Bonn 24.08.2006 Tod Mitreisender 1. Der Tod eines Mitreisenden ist kein Mangel im Sinne des Reiserechts, denn objektiv ist die Fortsetzung der Reise nicht unzumutbar. Die seelische Beeinträchtigung, die auf Seiten des Reisenden nach Tod des Mitreisenden vorlag, stellt kein Kriterium der Unzumutbarkeit dar. Durch den Tod des Mitreisenden ist auch kein berechtigter Kündigungsgrund gegeben...

   


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