Startseite Stichwort-Suche Urteile zu Pauschalreisen Montrealer Übereinkommen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Luftbeförderung Bahnbeförderung Reiseversicherungen Checklisten rechtssichere Textmuster Newsletter Sitemap1
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen (0 Artikel, 0,00 EUR) Zur Kasse gehen Ihre persönlichen Daten

Urteile zu Pauschalreisen:
Urteilssammlung


Themen:
Mängelrüge
    Adressat
    Form
    Zeitpunkt
    Entbehrlichkeit
Informationspflichten
Buchung
    Stornierung
    Kündigung
    Onlinebuchung
    Sicherungsschein
    Reisevermittler
    AGB ARB ABB
    Buchung Sonstiges
Reiseleitung
Flug
    Anreise
    Abflugverzögerung
    Ankunftsverspätung
    FlughafenÄnderung
    FlugzeitenÄnderung
    TransportmittelWechsel
    Annullierung
    Nichtbeförderung
    Überbuchung
    Verspätung
    Bordverpflegung
    Flugdurchführung
    Flugverlauf
    Transfer
    Sonstiges Flug
Bahnbeförderung
Busbeförderung
Schiffsbeförderung
Reisegepäck
    Beschädigung
    Verlust
    Verspätung
    Sonstiges
Unterkunft
    Abweichung
    Ersatzunterkunft
    (fehlende) Ausstattung
    Versorgungsmängel
    Verpflegung
    Hotelservice
    Infrastruktur
    Ungeziefer
    Belästigungen
    Diebstahl
    Sonstiges zur Unterkunft
Lärm
    Hotellärm
    Baulärm
    Fluglärm
    Verkehrslärm
    sonstiger Lärm
Dienstleistungen
Mängel am Urlaubsort
Vorkommnisse am Urlaubsort
    Naturereignisse
    Unfälle / Verletzungen
    Verkehrssicherungspflicht
    Terroranschläge
    Religiöse Aktivität
    Sonstige Vorkommnisse
Reisemängel bei Spezialreisen
    Glücks-/ Fortuna-Reisen
    Studien-, Sprach- und Jugendreisen
    Gastschulaufenthalt
    Abenteuerreisen
    Bergreisen | Skireisen | Sportreisen
    All-inclusive-Reisen
    Kreuzfahrten | Segeltörn
    Wohnmobil
    Ferienhaus | Ferienwohnung
    Gruppenreisen
Sonstiges Urteile zu Pauschalreisen


Allgemein:
Downloads
Rechtliches
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe


Abonnement Urteilstexte

Brauchen Sie häufiger ein Reiserechtsurteil? Dann bestellen Sie zum Kostenersatz das Abonnement der Urteilstexte für 9,95 monatlich im Reiserechts-Register. Sie erhalten als Abonnent zum Kostenersatz jedes bestellte Urteil ohne weitere Zusatzkosten innerhalb weniger Stunden per eMail (bis zu maximal 20 Texte pro Monat). In der nächsten Ausbaustufe des Reiserechts-Registers (ca. 2. Quartal 2009) können Sie einzelne Urteilstexte dann sofort downloaden.

Zu unserer Kostenenkung können Sie dieses Urteils-Abonnement für 6 Monate bestellen und jederzeit zum Ende des nächsten Halbjahres kündigen.

Sie erhalten hälbjährlich eine Rechnung nach deren Zahlung Sie weiterhin Zugang zum Reiserechts-Register Urteils-Download haben.

Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.

Bestellen Sie ganz einfach unseren Service für die verbleibende Anzahl Monate zum 1. oder 2. Halbjahresschluß, oder ein ganzes Kalenderjahr.

1 Monat für 9,95€
2 Monate für 19,40€ mit 0,50€ Kostenvorteil
3 Monate für 28,85€ mit 1,00€ Kostenvorteil
4 Monate für 38,30€ mit 1,50€ Kostenvorteil
5 Monate für 47,75€ mit 2,00€ Kostenvorteil
Halbjahr für 57,20€ mit 2,50€ Kostenvorteil

ganzes Jahr 2009 für 108,90 € mit 10,50€ Kostenvorteil
ganzes Jahr 2010 für 107,90 € mit 12,50€ Kostenvorteil

Eine Buchung kostet uns den Aufwand von ca. 50 Cent. Diesen Kostenvorteil geben wir beim Urteils-Abonnement einfach an Sie weiter.

In der folgenden Klickbox können Sie den gewünschten Zeitraum auswählten. Freilich erinnern wir Sie per eMail rechtzeitig an die Verlängerung Ihres Abonnements. Sie erhalten einen Monat vor Ablauf des Abbos eine elektronisch signierte Vorausrechnung für den künftigen Zeitraum. Wenn Sie künftig keine Urteile mehr haben wollen, brauchen Sie diese Vorausrechnung nicht zu bezahlen. Wir sehen das als Kündigung Ihre informativen Abonnements an und sperren den künftigen Versand. Wenn Sie freilich zahlen, verlängert sich das Abonnement um den nächsten Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr.


       
Download:   St.

Auf den Merkzettel.


N A C H   D E R   B E S T E L L U N G 

... erfassen Sie noch schnelle Ihre Anschrift unr eMail-Adresse zur Rechnungstellung und künftigen Lieferung der Urteile. Die eMail Adresse der Lieferanschrift kann sich von der Rechnungsanschrift unterscheiden.

... erhalten Sie eine signierte Rechnung per eMail.

... zahlen Sie auf dem gewünschten Zahlungsweg.

Nach dem Zahlungseingang wird Ihr Zugang sofort freigeschaltet.


Absurditäten im Reiserecht | Urteil OLG Köln 19.05.2008 Kreuzfahrt Höhepunkte