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Montrealer Übereinkommen:



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Urteile zum Montrealer Übereinkommen

U R T E I L E   Z U M   M O N T R E A L E R   Ü B E R E I N K O M M E N 

Reiserechts-Urteile zu internationalen Nur-Flug-Reisen ergehen aufgrund des Montrealer Übereinkommens.

Das Montrealer Übereinkommen gilt seit 28.06.2004 und ist der Rechtsnachfolger des Warschauer Abkommens von 1929. Es regelt Körper- und Sachschäden bei Luftbeförderungsverträgen, also bei Nur-Flug-Reisen.

Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.

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R E G E L U N G E N 

Anwendbarkeit

   

Luftfrachtführer

   

Unfall

   

Gepäckschaden

   

Abflugverspätung

   

Entlastung

   

Schadensersatz

   

Ausschlussfrist

   

Gerichtstand

   

Sonstiges

   


Z U R   S T I C H W O R T - S U C H E   -   B U C H S T A B E N   A N K L I C K E N 



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