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Urteil LG Düsseldorf 12.10.2007 Harte Landung

H A R T E   L A N D U N G   I S T   T Y P I S C H 

Montrealer Übereinkommen | Unfall | Harte Landung | Schmerzensgeld

MÜ Art. 17 Abs. 1


Leitsatz
Eine harte Landung und starkes Abbremsen eines Flugzeuges sind kein Unfall, sondern typische Vorkommnisse bei der Luftbeförderung, die keinen Schmerzensgeldanspruch nach Art. 17 Abs. 1 MÜ rechtfertigen, wenn sie zu einer Körperverletzung führen.

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.10.2007


B E S T E L L E N   U N D     D O W N L O A D E N 

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