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<title>Urteile zur Luftbef&#246;rderung</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/</link>
<description>laufend neue Urteile zur Luftbef&#246;rderung</description>
<language>de</language>
<copyright>&#169; Reiserechts-Register.de (2008)</copyright>
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<title>BGH 28.05.2009 Flugversp&#228;tung kein Sachmangel</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/luftbefoerderung/bgh28052009flugverspaetungkeinsachmangel.php</link>
<description>a) Der Flugbef&#246;rderungsvertrag ist regelm&#228;&#223;ig nicht auf ein absolutes Fixgesch&#228;ft gerichtet. b) Die Versp&#228;tung eines Flugs begr&#252;ndet regelm&#228;&#223;ig keinen Sachmangel der Bef&#246;rderungsleistung.</description>
<dc:date>2009-07-24</dc:date>
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<title>OLG Hamburg 20.09.2007 Gep&#228;ckzuschlag</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/luftbefoerderung/olghamburg20092007gepaeckzuschlag.php</link>
<description>Wenn eine Fluggesellschaft trotz des Hinweises &#132;inklusive Steuern und Geb&#252;hren&#147; einen Zuschlag f&#252;r jedes  Gep&#228;ckst&#252;ck verlangt, dann m&#252;ssen diese zus&#228;tzlichen Kosten bereits in der Werbung f&#252;r die Fl&#252;ge erw&#228;hnt werden. Denn Passagiere erwarten bei einer Luftbef&#246;rderung die Mitnahme kleiner Gep&#228;ckst&#252;cke ohne  zus&#228;tzliches Entgelt, auch wenn mit sog. &#132;ab-Preisen&#147; geworben wird.</description>
<dc:date>2009-07-23</dc:date>
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<title>OLG Hamburg 30.09.2004 Preisvergleich</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/luftbefoerderung/olghamburg30092004preisvergleich.php</link>
<description>Eine Fluggesellschaft darf die Preise ihres abgelegenen Flughafens nicht mit den Flugpreisen des zentral belegenen Flughafens vergleichen ohne in der Werbung zugleich auf die abgelegene Lage und Erreichbarkeit des abgelegenen Flughafens hinzuweisen.</description>
<dc:date>2009-07-23</dc:date>
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<title>OLG Frankfurt 18.12.2008 Flugreihenfolge</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/luftbefoerderung/olgfrankfurt18122008flugreihenfolge.php</link>
<description>1. Deutsche Gerichte sind nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO f&#252;r die Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung von Vertragsklauseln nach dem UKlaG zust&#228;ndig.   2. Der Lufttransport mit Zwischenlandung ist keine rechtlich unteilbare Leistung, so dass durch den Nichtantritt einer Teilflugstrecke keine rechtliche Unm&#246;glichkeit des Weitertransports eintritt, sondern nur Teilunm&#246;glichkeit hinsichtlich des Flugabschnitts, den der Fluggast nicht angetreten hat.  3. Bei der Bestimmung in einem Flugtransportvertrag &#252;ber eine Personenbef&#246;rderung, wonach ein Passagier seines Weitertransportanspruchs verlustig geht, wenn er nicht alle Flugcoupons in der vorgesehenen Flugreihenfolge abfliegt, ist unwirksam, weil sie das Ziel hat, den Reisenden seines Weitertransportanspruchs zu berauben unter Fortbestand des Verg&#252;tungsanspruchs. Bei dieser Bestimmung handelt es sich rechtlich um eine unzul&#228;ssige Vertragsstrafe im Sinne von &#167; 308 Nr. 6 BGB</description>
<dc:date>2009-07-16</dc:date>
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<title>LG Hamburg  20.12.2006 Gep&#228;ckgeb&#252;hren</title>
<link>http://www.reiserechts-register.de/luftbefoerderung/lghamburg20122006gepaeckgebuehren.php</link>
<description>Die Werbung mit einem niedrigen Flugpreis &quot;einschlie&#223;lich Steuern &amp; Geb&#252;hren&quot; ist irref&#252;hrend, wenn Gep&#228;ckgeb&#252;hren von bis zu 7 Euro pro Gep&#228;ckst&#252;ck und Flug zus&#228;tzlich erhoben werden.</description>
<dc:date>2009-06-04</dc:date>
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